kath.ch Medienspiegel – 27.07.2021, 13:29

Wartefristen für Familiennachzug: Auch die Rechtslage in der Schweiz verletzt die Menschenrechte

Medienmitteilung: Staaten dürfen für den Familiennachzug bei Personen mit vorübergehendem Schutzstatus eine Wartefrist von maximal zwei Jahren vorsehen. Danach muss gemäss dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte der Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Wartezeit von drei Jahren – wie sie auch die Schweiz kennt – verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention.

Quelle: humanrights.ch

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