kath.ch Medienspiegel – 03.02.2016, 09:40

Missbrauchsopfer unterliegt in Strassburg

Die Richter beurteilen die körperlichen und sexuellen Übergriffe auf das ehemalige Heimkind Walter Nowak als verjährt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines ehemaligen Zöglings des Klosters Fischingen TG abgewiesen. Walter Nowak, der beklagt, von 1962 bis 1972 im Kinderheim körperlich und sexuell misshandelt worden zu sein, hatte im November 2012 Strafanzeige beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht. Dieses befand, dass angebliche Misshandlungen nach über 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden sollen. Die Taten seien verjährt.

Quelle: Tages-Anzeiger

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