Das Winterthurer Bezirksgericht verurteilte den 25-jährigen Imam, der in der Winterthurer An'Nur-Moschee zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hatte, zu einer bedingten Gefängnisstrafe und 10 Jahre Landesverweis. Allerdings ist der Landesverweis kaum durchführbar.