kath.ch Medienspiegel – 02.10.2017, 11:40

Nur jede zehnte Person in der Schweiz hat bei Urteilsunfähigkeit vorgesorgt

Medienmitteilung: Seit 2013 können erwachsene Personen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit rechtlich vorsorgen. Eine repräsentative Umfrage von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute Schweiz zeigt: Die Bevölkerung nutzt diese Möglichkeit der Selbstbestimmung kaum. Nur jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung ausgefüllt und gar nur jeder Zehnte hat einen Vorsorgeauftrag erstellt.

Quelle: Pro Senectute

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