kath.ch Medienspiegel – 05.02.2020, 15:13

Opfer von Zwangsmassnahmen nach 1981 gehen leer aus

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben nur Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag, wenn die Massnahmen vor 1981 beschlossen oder vollzogen wurden. Dies zeigen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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