Es geht gerne vergessen, aber: Es sind auch unsere Menschenrechte. Fremde und Schweizer Richter sind deshalb sehr häufig gleicher Meinung. Etwa in Fragen des Schwimmunterrichts: Die Schweiz habe korrekt gehandelt, als sie von zwei türkischstämmigen Eltern aus Basel verlangte, die Töchter in den gemischtgeschlechtlichen obligatorischen Schwimmkurs der Volksschule zu schicken. Dies befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Eine «Verletzung» der Religionsfreiheit sei nicht gegeben, die «soziale Integration» der Kinder habe Vorrang. Kommentar von David Hesse.