kath.ch Medienspiegel – 30.10.2020, 08:53

Der Schutz der humanitären Arbeit

Am 25. September 2020 stimmte das Schweizer Parlament für die Annahme einer Ausnahmeklausel für humanitäre Aktivitäten in der geänderten Anti-Terror-Gesetzgebung. Es ging dabei insbesondere um die Unterstützung von kriminellen oder terroristischen Organisationen. Die Gesetzesänderung ist Teil der Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus. Gastkommentar von Françoise Bouchet-Saulnier, Joanne Wong und Duncan McLean

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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