kath.ch Medienspiegel – 31.08.2017, 13:35

Rückkehr nach Eritrea zulässig und zumutbar

Menschen in Eritrea müssen oft jahrelang und auf unbestimmte Zeit Dienst leisten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stellte nun fest, dass Dienstentlassungen dennoch regelmässig vorkommen. Dabei sei von einer durchschnittlichen Dienstdauer von fünf bis zehn Jahren auszugehen. Das bedeute, dass es unter den asylsuchenden Eritreern in der Schweiz durchaus Personen gibt, die den Nationaldienst bereits geleistet haben, wie es in einer Mitteilung heisst.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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