kath.ch Medienspiegel – 02.06.2017, 11:58

Clubs hadern mit Feiertagsgesetz

An sechs Feiertagen müssen Clubs ihre Türen um 00.30 Uhr schliessen. Verlängerungen gibt es nicht. Dies treibe die Clubgänger in andere Kantone, klagen Betreiber.

Quelle: 20 Minuten

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