kath.ch Medienspiegel – 10.03.2023, 08:28 Sollen schwerkranke Straftäter Suizidhilfe in Anspruch nehmen dürfen? Ja – denn ein qualvoller Tod ist kein StrafzweckInsassen in Schweizer Gefängnissen werden immer älter. Erstmals ist jetzt einem Verwahrten Suizidhilfe zugestanden worden. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod gilt sogar für Gefangene, die ihre Strafe noch nicht abgesessen haben. Daniel Gerny Quelle: Neue Zürcher Zeitung |