kath.ch Medienspiegel – 23.07.2019, 10:26

Asylgesuche von LGBTQI-Personen müssen nach besonderen Grundsätzen geprüft werden

Medienmitteilung: Menschen mit einer sexuellen Orientierung oder einer Geschlechtsidentität, die nicht den gesellschaftlichen Vorstellungen entspricht, werden in vielen Ländern diskriminiert, in einigen sogar verfolgt. Die schweizerische Praxis gegenüber asylsuchenden LGBTQI-Personen ist, angesichts deren Verletzlichkeit, ungenügend. Um die Rechte von LGBTQI-Asylsuchenden besser zu wahren, hat die SFH einen Leitfaden für die Rechtsvertretung und –beratung entwickelt. Der Leitfaden empfiehlt bei der Behandlung des Asylgesuches, sowie beim Empfang und der Unterkunft besondere Grundsätze zu beachten. 

Quelle: SFH

https://www.kath.ch/medienspiegel/asylgesuche-von-lgbtqi-personen-muessen-nach-besonderen-grundsaetzen-geprueft-werden

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