Menschen mit uneindeutigem Geschlecht haben das Recht auf Selbstbestimmung und Achtung ihrer Integrität. Das hält der Bundesrat in seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme zu einem Bericht der Ethikkommission fest. Jährlich kommen in der Schweiz 40 Kinder zur Welt, bei denen nicht klar gesagt werden kann, ob es ein Mädchen oder ein Knabe ist. Daneben gibt es Kinder, deren spätere geschlechtliche Entwicklung zu dieser Unklarheit führt. Früher wurden viele Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen rasch nach der Geburt operiert, um ihnen ein Geschlecht zuzuweisen. Meist wurden sie zu Mädchen gemacht. Aus heutiger Sicht verstiessen solche frühen Eingriffe gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, so der Bundesrat.