Ein muslimischer Familienvater aus St. Margrethen SG ist vom Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Er hatte die Teilnahme seiner Töchter am Schulschwimmen und an einem Lager verweigert.
Der Einzelrichter sprach den 40-jährigen Bosnier am Mittwoch der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, der Widerhandlung gegen das kantonale Volksschulgesetz und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Die Geldstrafe beträgt 100 Tagessätze zu 30 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 1000 Franken. Vom Vorwurf, er habe die Teilnahme seines Sohnes an einem Singspiel der Schule in der Weihnachtszeit verhindert, wurde der Familienvater freigesprochen.