kath.ch Medienspiegel – 05.11.2020, 14:43

Heiratsstrafe: Es gibt keine zweite Abstimmung

Der Rückzug der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» ist zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Quelle: Tages-Anzeiger

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