kath.ch Medienspiegel – 18.10.2017, 06:59

Religion ist nicht das Leben selbst

Seit mehr als zweihundert Jahren gehört die Glaubens- und Gewissensfreiheit zum ehernen Bestand der europäischen Verfassungstexte. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die im August des Jahres 1789 von der französischen Konstituante verabschiedet wurde, sagt nicht nur den Franzosen, sondern allen Menschen das Recht zu, ihre religiösen Ansichten offen zu bekennen, solange sie damit nicht gegen die gesetzlich festgelegte Ordnung verstossen. Gastkommentar von Konrad Adam.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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