kath.ch Medienspiegel – 09.08.2016, 12:33 Wädenswiler Kirchenglocken werden zum Fall fürs BundesgerichtIn Wädenswil darf die reformierte Kirche nur noch zur vollen Stunde läuten. Nicht mehr jede Viertelstunde, wie es die Kirche wollte. Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens angeordnet. Die Kirchenpflege will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen https://www.kath.ch/medienspiegel/waedenswiler-kirchenglocken-werden-zum-fall-fuers-bundesgericht Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |