kath.ch Medienspiegel – 10.07.2019, 07:58 Das Gericht gewichtet das Grundrecht auf Selbstbestimmung höher als das vom Staat geschützte Recht auf Leben. Doch den «Familienbetrieb» der Sterbehelferin lässt es unkritisiertDas Baselbieter Strafgericht hat die Sterbehelferin Erika Preisig vom Hauptanklagepunkt der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Mit gutem Grund. – Kommentar von Dorothee Vögeli
Quelle: Neue Zürcher Zeitung https://www.kath.ch/medienspiegel/das-gericht-gewichtet-das-grundrecht-auf-selbstbestimmung-hoeher-als-das-vom-staat-geschuetzte-recht-auf-leben-doch-den-familienbetrieb-der-sterbehelferin-laesst-es-unkritisiert Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |