kath.ch Medienspiegel – 10.07.2019, 07:58

Das Gericht gewichtet das Grundrecht auf Selbstbestimmung höher als das vom Staat geschützte Recht auf Leben. Doch den «Familienbetrieb» der Sterbehelferin lässt es unkritisiert

Das Baselbieter Strafgericht hat die Sterbehelferin Erika Preisig vom Hauptanklagepunkt der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Mit gutem Grund. – Kommentar von Dorothee Vögeli

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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