kath.ch Medienspiegel – 11.06.2016, 08:31

Grabesruhe soll länger gelten

Im Kanton St.Gallen werden Kinder- und Erwachsenengräber frühestens nach 10 beziehungsweise 20 Jahren aufgehoben. Kantonsräte verlangen nun einen interkantonalen Vergleich – die Regelung mache heute keinen Sinn mehr.

Quelle: St. Galler Tagblatt

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