kath.ch Medienspiegel – 30.07.2015, 08:47

Ein Kind ist keine Ware, die man bei Dritten bestellt

Das Bundesgericht veröffentlicht die schriftliche Begründung seines Leihmutter-Urteils
Hohe Wellen hat ein mündlich eröffnetes Urteil des Bundesgerichts zur Leihmutterschaft im Mai geschlagen. Das höchste Gericht hat am Mittwoch seine schriftliche Begründung nachgeliefert und dabei auch die Rechte des Kindes ausführlich geprüft.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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