kath.ch Medienspiegel – 05.12.2015, 10:54

Ehemalige Verdingkinder sollen 300 Millionen Franken erhalten

Der Bundesrat verabschiedet ein Gesetz für die Opfer von Behördenwillkür. Nun muss das Parlament entscheiden – oder am Ende das Volk.
Wer vor 1981 in der Schweiz Opfer von Behördenwillkür wie Zwangssterilisation oder -kastration, Kindeswegnahme, Medikamentenversuche oder Gewalt und Missbrauch in Behördenobhut geworden ist, soll Geld erhalten. Der Bundesrat will dafür mit dem «Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981» einen Solidaritätsfonds von 300 Millionen Franken schaffen, der durch den Bund und freiwillige Kantone finanziert wird. Zudem anerkennt das Gesetz das geschehene Unrecht und regelt die Aufarbeitung: Die Betroffenen erhalten Akteneinsicht, und ein nationales Forschungsprogramm ist geplant.

Quelle: Tages-Anzeiger

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