kath.ch Medienspiegel – 30.04.2021, 07:08 Große Zufriedenheit über die Erklärung über die Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe – es wird die Abstimmung im Parlament zur Ratifizierung der Abschaffung erwartetDie Gemeinschaft Sant’Egidio begrüßt mit großer Zufriedenheit die Erklärung des Verfassungsgerichts von Malawi vom 28. April, in der die Todesstrafe als verfassungswidrig bezeichnet wird. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe in diesem südafrikanischen Land. In den vergangenen Monaten wurde der Regierung das «Dokument der Empfehlungen» übergeben, das mit einem wesentlichen Beitrag von Sant’Egidio in der Person des Rechtsanwalts Alexoious Kamangila und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Vereinigung Reprieve und der World Coalition against the Death Penalty erstellt wurde. Dieses Dokument wurde auch von der African commission on human and peoples right unterstützt und hat entscheidende Bedeutung gehabt. Quelle: Sant'Egidio |