Der Nationalrat will die Opfer von Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen.
Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen 20 000 bis 25 000 Franken erhalten. Der Nationalrat hat dem indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative am Mittwoch deutlich zugestimmt. Nach einer emotionalen Debatte hat sich der Nationalrat mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen für ein Gesetz ausgesprochen, das die Zahlungen ermöglicht. Ja sagte er auch zum Bundesbeschluss über die Finanzierung. Die Volksinitiative lehnte der Rat stillschweigend ab.