kath.ch Medienspiegel – 17.05.2015, 09:42
Bundesgericht Können zwei Männer als Eltern eines Kindes gelten, das im Ausland mittels Leihmutterschaft zur Welt kam? Der Entscheid des Bundesgerichts dürfte weit reichende Folgen haben.
Das Bundesgericht hat am nächsten Donnerstag im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung in Lausanne den Fall zweier Schweizer zu beurteilen, die seit vier Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Die beiden Männer hatten mit einem Ehepaar in Kalifornien einen Leihmutterschaftsvertrag abgeschlossen. Laut diesem wurde mit Hilfe einer Eizelle einer anonymen Spenderin und den Spermien eines der beiden Schweizer ein Kind gezeugt. Der Embryo wurde in der Folge in die Gebärmutter der Leihmutter eingebracht.
Quelle: SonntagsZeitung
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