kath.ch Medienspiegel – 13.08.2016, 09:28

Der St.-Ursen-Brandstifter soll in Freiheit leben

Das Solothurner Beschwerdegericht hebt die nachträglich gegen AndresZ. angeordnete Verwahrung auf. Der St.-Ursen-Brandstifter kann am Mittwoch aus dem Gefängnis entlassen werden.

Quelle: Solothurner Zeitung

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