kath.ch Medienspiegel – 08.07.2015, 10:02
Im Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Buchhalter Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300000 Fällen gefordert. Diese soll nach dem Willen der Anklagebehörde allerdings noch um eine gewisse Zeit verkürzt werden, um den 94-Jährigen für eine frühere rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung aus den 1980er-Jahren zu entschädigen. (sda)
Quelle: Oltner Tagblatt
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