Die deutschen Behörden schaffen einen Islamisten aus – und sollen ihn auf Staatskosten zurückholen»«�
Silke Mertins, Berlin»«�
Deutschland muss einen nach Tunesien ausgeschafften ehemaligen Leibwächter des Terroristen Usama bin Ladin wieder zurückholen. Per Eilantrag urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Ausschaffung von Sami A. nicht rechtmässig war, weil er in Tunesien gefoltert werden könnte. Doch da die deutschen Behörden den Gerichtsentscheid nicht abwarteten und Sami A. am Freitagmorgen ausflogen, erheben nun auch die tunesischen Strafverfolgungsbehörden Anspruch auf den als gefährlich eingestuften Islamisten. Bei seiner Ankunft wurde er festgenommen. Die Behörden dort erklärten am Samstag, Sami A. vorerst einmal nicht zurückzuschicken.