Obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist, erfüllen sich auch Schweizer Paare ihren Kinderwunsch mit dieser Methode. Als Mutter zählt in der Schweiz immer die Frau, die das Kind geboren hat, ungeachtet der genetischen Verwandtschaft. Doch die Rechtslage vereinfacht sich trotzdem bald.