kath.ch Medienspiegel – 19.02.2021, 07:25

Kirchen dürfen die Vernehmlassung nicht missbrauchen

Derzeit läuft die Vernehmlassung zu den Grundsätzen, die der Verfassungsrat in den vergangenen Monaten beschlossen hat. Auch die Walliser Kirchen wurden um ihre Stellungnahme gebeten. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der christlichen Kirchen des Kantons, hat einen 80-seitigen Bericht erstellt. Es ist löblich, dass sie sich auf diejenigen Bereiche konzentriert hat, die sie selbst betreffen. Konkret auf die Präambel, auf die Grundrechte und Sozialrechte und auf das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat. Kommentar von Adrien Woeffray

Quelle: Walliser Bote

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