Das Bundesgericht lässt die Frage offen, bis zu welchem Alter eine künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse übernommen werden muss. Es hat einen Fall aus dem Kanton Waadt zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Konkret verlangte eine 44-jährige Frau, dass die Krankenkasse Intras eine künstliche Befruchtung übernimmt. Die Versicherung lehnte die Vergütung aufgrund der Grundversicherung jedoch ab. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass die Sterilität der Frau nicht krankheitsbedingte Ursachen habe, sondern die Folge ihres Alters sei.