kath.ch Medienspiegel – 14.11.2018, 08:27

Steuern, Kirche und Grosser Rat

Die Evangelisch-reformierte Kirche, die Römisch-katholische Kirche, die Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese Kirchen und Religionsgemeinschaften sind berechtigt, Steuern zu erheben. Die entsprechenden Steuerordnungen werden von der Regierung genehmigt. – Kommentar von Christoph Eymann

Quelle: Basler Zeitung

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