Die Evangelisch-reformierte Kirche, die Römisch-katholische Kirche, die Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese Kirchen und Religionsgemeinschaften sind berechtigt, Steuern zu erheben. Die entsprechenden Steuerordnungen werden von der Regierung genehmigt. – Kommentar von Christoph Eymann