kath.ch Medienspiegel – 18.04.2020, 07:42 Dekret 5 über die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19)Am 16. April 2020 hat der Bundesrat Termine und Schritte bekanntgegeben, wie die verordneten Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus gelockert werden sollen. Dieses Dekret regelt die Anwendung dieser Massnahmen auf das Bistum St. Gallen. Dieses Dekret gilt ob dem 27. April 2020 und ersetzt die Dekrete vom 13. März 2020, vom16. März 2020, vom 20. März 2020 und vom 27. März 2020. Bis und mit 26. April 2020 gelten die bisher erlassenen Bestimmungen. Bischof Markus Büchel Quelle: Bistum St. Gallen |