kath.ch Medienspiegel – 06.03.2024, 07:53

Sozialhilfebezüger müssen ihre Pensionskasse nicht aufbrauchen

Wer ein «bescheidenes» Pensionskassenvermögen hat, dem darf deshalb nicht die Sozialhilfe verweigert werden. Das Bundesgericht schafft in einer umstrittenen Frage Klarheit.

Quelle:

https://www.kath.ch/medienspiegel/sozialhilfebezueger-muessen-ihre-pensionskasse-nicht-aufbrauchen/

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