kath.ch Medienspiegel – 02.02.2016, 08:06

Zwangsverheiratete Kinder im Asylbewerberheim

Schweden hat 2014 seine Gesetzgebung bezüglich Kinder- und Zwangsheiraten verschärft. Seither ist es nicht mehr möglich, mittels einer Ausnahmebewilligung vor dem 18. Geburtstag vor den Traualtar zu treten. Wer jemanden zur Heirat zwingt, kann mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden.

Quelle: NZZ

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