kath.ch Medienspiegel – 27.06.2016, 10:03

Wer das Schwimmen schwänzt, wird in Basel nicht eingebürgert

Die Bürgergemeinde hat das Einbürgerungsgesuch von zwei Mädchen abgelehnt, weil diese aus religiösen Gründen die Teilnahme am Schwimmunterricht und an Schullagern verweigern. Für Basel ist dies ein Präzedenzfall. Die Bürgergemeinde sagt: Wer die Schulpflicht verletze, erhalte keinen Schweizer Pass.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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