Als «Paradigmenwechsel, der eine problematische Bewegung in Gang setzen könnte», wertet der Augsburger Weihbischof Anton Losinger das jüngste Leipziger Urteil zur Selbsttötung. In besonderen Ausnahmefällen darf schwer und unheilbar kranken Patienten die Ausgabe von Medikamenten zur Selbsttötung künftig nicht mehr verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche in Leipzig.