kath.ch Medienspiegel – 17.05.2016, 15:33

Justitia et Pax sagt Ja zu schnelleren Verfahren und besserem Rechtsschutz im Asylrecht

Medienmitteilung: Die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des Asylbereichs ist politisch unbestritten. Für die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax überwiegen bei der vom Parlament verabschiedeten Änderung des Asylgesetzes die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. Die kürzeren Beschwerdefristen sind für Asylsuchende, die mit unserem Rechtssystem nicht vertraut sind, eine zusätzliche Verschärfung in der Beurteilung ihres Asylanspruchs. Einen Asylantrag zu stellen, stellt ein Grundrecht dar und muss dementsprechend die Möglichkeit eines Widerspruchs auf ordentlichem rechtsstaatlichen Weg ermöglichen.

Quelle: Schweizer Bischofskonferenz SBK

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