kath.ch Medienspiegel – 25.05.2016, 07:53

Referendum gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz

Alles, was möglich ist, auch zulassen?
Seit einem Jahr erlaubt die Verfassung bei der künstlichen Befruchtung (IVF), dass mehr Eizellen befruchtet werden dürfen, als dann auch tatsächlich in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Den Entscheid des Schweizer Stimmvolks vom Juni 2015, in der Verfassung den Weg für die Präimplantationsdiagnostik (PID) frei zu machen, gilt es zu akzeptieren. Wie die PID konkret angewendet werden darf, regelt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG). Dieses wurde bereits im Dezember 2014 im Parlament verabschiedet.

Quelle: Basler Zeitung

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