kath.ch Medienspiegel – 29.06.2015, 10:44
Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz hat neu festgelegt, welche Anteile der Kirchensteuer der juristischen Personen an die katholischen oder die reformierten Kirchgemeinden überwiesen werden müssen. Da die Firmen als Steuerpflichtige logischerweise keine Religionszugehörigkeit haben, stützt sich die Verteilung auf den Anteil der Kirchenmitglieder in der jeweiligen Gemeinde. Nach diesem Schlüssel werden die Kirchensteuern der Unternehmen dann an die zuständige römisch-katholische oder evangelisch-reformierte Kirchgemeinde verteilt.
Quelle: Bote der Urschweiz
http://www.kath.ch/medienspiegel/kirchensteuer-neu-aufgeteilt