kath.ch Medienspiegel – 27.10.2024, 10:47

Witwer killt Witwen, Mittäter: Strassburg

Im Oktober 2022 hat ein Appenzeller Witwer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sieg errungen. Diese haben entschieden, dass er bei der Witwerrente diskriminiert werde, da die Witwen in der Schweiz die Rente auch dann weiterhin erhalten, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Der EMGR hat gegen die Schweiz geurteilt, obwohl wir die Sozialcharta des Europarats gar nie ratifiziert haben und der Gerichtshof gar keine Fälle im Sozialversicherungsbereich fällen dürfte. Alfred Heer

Quelle: Sonntagsblick

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