kath.ch Medienspiegel – 29.11.2019, 11:11 Ku-Klux-Klan: Strafbefehle gegen zwölf Fasnächtler wegen grober BelästigungDie Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Fasnachtsauftritt von zwölf Männern als Ku-Klux-Klan im März 2019 in Schwyz abgeschlossen. Sie erlässt Strafbefehle wegen grober Belästigung und spricht eine Busse gegen die Beteiligten aus. Zudem auferlegt sie ihnen die Verfahrenskosten. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung hat sich nicht erhärtet. Quelle: Bote der Urschweiz |