kath.ch Medienspiegel – 26.05.2022, 11:34

Vertretungen in den Pfarreien im Bistum Chur – neue Richtlinien

Gemäss unseren neuesten Richtlinien müssen Priester, die nicht im Bistum Chur inkardiniert sind und eine Vertretung in einer Pfarrei des Bistums Chur übernehmen möchten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ihres Heimatbischofs beziehungsweise Ordensoberen, sowie ihr Zelebret der zuständigen Person für das Personal vor Ort vorweisen (Pfarrer/Pfarradministrator, bzw. Pfarreibeauftragte/r).

Quelle: Bistum Chur

https://www.kath.ch/medienspiegel/vertretungen-in-den-pfarreien-im-bistum-chur-neue-richtlinien/

Katholisches Medienzentrum

An- und Abmeldung