kath.ch Medienspiegel – 13.04.2017, 12:11

Teilrevision der Kirchenordnung geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung: Künftig erhält jede Kirchgemeinde in erster Linie aufgrund ihrer Mitgliederzahl ein Gesamtpfarrstellenpensum, das sie selber auf die einzelnen Pfarrerinnen und Pfarrer aufteilt. Damit entfallen komplizierte Stellenaufteilungen und unterschiedliche Anstellungsverhältnisse innerhalb der Pfarrschaft. Dies ist eine der wesentlichen Änderungen der Teilrevision der Kirchenordnung, die der Kirchenrat in diesen Tagen in die Vernehmlassung schickt.

Quelle: Reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

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