kath.ch Medienspiegel – 25.03.2015, 09:48

Ja zur Schaffung eines Kirchgemeindeparlamentes

Kirchen-Synode vom 24. März 2015: Das Zürcher Gemeindegesetz sieht für die politischen Gemeinden mit mindestens 2000 Einwohne-rinnen und Einwohnern die Möglichkeit vor, anstelle der Gemeindeversammlung ein Gemeindepar-lament einzurichten. Für die Kirchgemeinden fehlt diese Möglichkeit im Kirchengesetz. Es handelt sich dabei weder um ein gesetzgeberisches Versehen noch um ein qualifiziertes Schweigen: Die Einführung eines Kirchgemeindeparlamentes wurde während der Erarbeitung des Kirchengesetzes vor zehn Jahren aufgrund der damaligen Situation gar nicht in Erwägung gezogen.

Quelle: Reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

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