kath.ch Medienspiegel – 25.03.2015, 09:48
Kirchen-Synode vom 24. März 2015: Das Zürcher Gemeindegesetz sieht für die politischen Gemeinden mit mindestens 2000 Einwohne-rinnen und Einwohnern die Möglichkeit vor, anstelle der Gemeindeversammlung ein Gemeindepar-lament einzurichten. Für die Kirchgemeinden fehlt diese Möglichkeit im Kirchengesetz. Es handelt sich dabei weder um ein gesetzgeberisches Versehen noch um ein qualifiziertes Schweigen: Die Einführung eines Kirchgemeindeparlamentes wurde während der Erarbeitung des Kirchengesetzes vor zehn Jahren aufgrund der damaligen Situation gar nicht in Erwägung gezogen.
Quelle: Reformierte Landeskirche des Kantons Zürich
http://www.kath.ch/medienspiegel/ja-zur-schaffung-eines-kirchgemeindeparlamentes