kath.ch Medienspiegel – 12.07.2018, 08:53

Kirchlicher Datenschutz: Das ist bei Fotos erlaubt

Bilder von der Fronleichnamsprozession veröffentlichen: Ist das nur erlaubt, wenn Hunderte Gläubige unterschreiben? Nein, stellt jetzt die Konferenz der kirchlichen Datenschützer klar – doch die strengen Regeln für Kinderfotos gelten weiter.

Quelle: katholisch.de

https://www.kath.ch/medienspiegel/kirchlicher-datenschutz-das-ist-bei-fotos-erlaubt

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