kath.ch Medienspiegel – 13.07.2016, 22:36

Kopftuch ist kein Entlassungsgrund

Ein Dienstleistungsunternehmen darf eine Angestellte nicht entlassen, weil sie beim Kontakt mit Kunden ein Kopftuch trägt. Zu diesem Schluss kommt die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs. Das Urteil der Richter steht noch aus.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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