kath.ch Medienspiegel – 05.04.2024, 10:55 Administratives Verfahren hat Vorrang vor ReligionsfreiheitAuf die Beschwerde der evangelischen Freikirche Cologny gegen das Taufverbot im Genfersee hat das Bundesgericht eine klare Antwort: Taufen im Genfersee wird weiterhin nur den Kirchen gestattet, die in einer Beziehung zum Kanton Genf stehen. Quelle: livenet.ch https://www.kath.ch/medienspiegel/administratives-verfahren-hat-vorrang-vor-religionsfreiheit/ |