kath.ch Medienspiegel – 07.06.2022, 11:53 Aufbahrung von Verstorbenen in PfarrkirchenMedienmitteilung: Mit einem Schreiben am 11. September 2020 hat die Bistumsleitung auf Initiative zweier Bestattungsinstitute die Aufbahrung von Verstorbenen in den Pfarrkirchen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Erlaubnis wurde erteilt im Blick auf die durch die Coronapandemie eingeschränkten Platzverhältnisse. Nachdem die Schutzmassnahmen nun aufgehoben sind, sehen wir uns veranlasst, diese Erlaubnis zurückzunehmen. Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten. Quelle: Bistum Sitten https://www.kath.ch/medienspiegel/aufbahrung-von-verstorbenen-in-pfarrkirchen/ |