kath.ch Medienspiegel – 20.06.2018, 08:11 Religiöse Symbole: Der Staat muss schon den Anschein von Befangenheit vermeidenIm Kanton Basel-Stadt darf das Gerichtspersonal keine religiösen Symbole zur Schau tragen. Das ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aber er ist gerechtfertigt.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung https://www.kath.ch/medienspiegel/religioese-symbole-der-staat-muss-schon-den-anschein-von-befangenheit-vermeiden Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |