kath.ch Medienspiegel – 20.06.2018, 08:11

Religiöse Symbole: Der Staat muss schon den Anschein von Befangenheit vermeiden

Im Kanton Basel-Stadt darf das Gerichtspersonal keine religiösen Symbole zur Schau tragen. Das ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aber er ist gerechtfertigt.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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