Medienmitteilung: Das Verwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Stadt Zürich teilweise gut, mit der sie sich dagegen gewehrt hatte, dass der Statthalter den Organisatoren des «Marsch fürs Läbe» für den 14. September 2019 nicht nur eine stehende Kundgebung, sondern einen Demonstrationszug bewilligt hat. Zwar hat der Statthalter die Verweigerung einer Marschkundgebung durch die Stadt zu Recht beanstandet, doch erhält die Stadt die Gelegenheit, die konkrete Route unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und der Strassenbaustellen festzulegen.