kath.ch Medienspiegel – 27.04.2017, 08:26

Für Embryonen gibt es keine Selektionsgründe

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob sich eine schwangere Frau oder ein Paar gegen ein Kind entscheidet oder ob der Gesetzgeber die Kriterien vorgibt, nach denen sie entscheiden dürfen. Gastkommentar von Frank Mathwig.

Quelle: NZZ

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